Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz

Einstellungs­untersuchung beim Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Viele Unternehmen bitten ihre Bewerbenden zur Einstellungs­untersuchung, die teilweise sogar verpflichtend ist. Der Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz prüft dabei die Eignung der Person für eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeitsstelle. Wir beraten Sie gerne umfassend und kümmern uns mit unserer Expertise um Ihre Einstellungs­untersuchung.

Arbeitgebende haben das Recht beziehungsweise die Pflicht, die Eignung eines oder einer neuen Mitarbeiter:in im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung zu prüfen. Das unterstützt den Arbeitsschutz im Betrieb und sorgt dafür, dass Mitarbeitende nur Tätigkeiten übernehmen, zu denen sie gesundheitlich in der Lage sind. 

Hierbei handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten, bei denen der oder die Beschäftigte bei voller Gesundheit sein sollte, um niemanden zu gefährden. Folgende Punkte sind bei der Einstellungsuntersuchung der Arbeitsmedizin Chemnitz im Fokus:

  • Ist der oder die Bewerber:in in der Lage, die Tätigkeit gemäß Arbeitsvertrag durchzuführen?
  • Gefährdet der oder die Bewerber:in potenziell Kolleg:innen oder Kundschaft?
  • Gefährdet der oder die Bewerber:in seine beziehungsweise ihre Gesundheit mit der Tätigkeit?
  • Ist eine zeitnahe Arbeitsunfähigkeit möglich oder wahrscheinlich?

Wann sind Einstellungs­untersuchungen notwendig?

Auf Basis von § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur beschäftigt werden, wenn in den letzten 14 Monaten eine Einstellungsuntersuchung für die medizinische Eignung stattgefunden hat.

Einstellungsuntersuchungen gelten für Bewerber:innen, welchen im Job besondere Risiken begegnen oder bei deren Tätigkeiten Risiken für Dritte bestehen. Diese Untersuchungen sind vor der Aufnahme der Tätigkeit – wie Arbeit mit Strahlenbelastung und anderen Gefahrenstoffen, für Beamte und für Menschen mit Verantwortung für andere, etwa Ärzte und Ärztinnen, Piloten und Pilotinnen, Busfahrer:innen und Zugführer:innen – gesetzlich vorgeschrieben. 

Verankert sind diese Vorschriften zum Beispiel in der Strahlenschutzverordnung, in der Fahrerlaubnisverordnung, in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder im Jugendarbeitsschutzgesetz. Einige Unternehmen verlangen wegen des Arbeitsschutzes eine Einstellungsuntersuchung von ihren neuen Beschäftigten.

Ablauf der Einstellungs­untersuchung beim ADC Chemnitz

Wenn der oder die Bewerber:in eingewilligt hat, klärt der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin über den Ablauf der Untersuchung auf. Diese umfasst in der Regel:

  • Untersuchung von Herz, Leber und Lunge
  • Puls- und Blutdruckmessung
  • Blut- und Urintest
  • Hör- und Sehtest mit Untersuchung auf Farbblindheit
  • Ggf. Untersuchung des Gleichgewichtssinns

Der Bewerberin oder dem Bewerber werden im Zuge der Untersuchung darüber hinaus Fragen gestellt, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind:

  • Liegen Krankheiten vor, die die Eignung für die Tätigkeit zeitweise und wiederkehrend einschränken können?
  • Liegen ansteckende Krankheiten vor, die Kolleg:innen oder Kundschaft gefährden könnten?
  • Ist in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen?

Wichtig: Der Arzt oder die Ärztin darf den Arbeitgeber lediglich über die Eignung, bedingte Eignung oder Nicht-Eignung informieren, aber keine einzelnen Befunde übermitteln.

Einstellungs­untersuchung beim Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Einstellungsuntersuchungen sind eine gute vorsorgliche Prüfung der Gesundheit von potenziellen Mitarbeitenden. Wir vom ADC kümmern uns mit unserer langjährigen Expertise um die Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern. Lassen Sie sich gerne unverbindlichen bei Ihrem Fachbetrieb für Arbeitsmedizin in Sachsen beraten.

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