Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz

Arbeits­medizinische Betreuungs­formen beim ADC

Die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden soll deren Sicherheit und Gesundheit sicherstellen und erhalten. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber ausführliche und klare Vorgaben formuliert. Der Umfang der notwendigen Betreuung hängt von der Gefährdungslage der Arbeitnehmer:innen und von der Größe des Betriebes ab. Die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse spiegeln sich in den arbeitsmedizinischen Betreuungsformen wider. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz kann Ihnen alle Betreuungsformen anbieten und diese individuell auf Ihren Betrieb abstimmen.

Arbeitsmedizin Chemnitz: Braucht jeder Betrieb eine arbeitsmedizinische & sicherheitstechnische Betreuung?

Grundsätzlich muss es in jedem Betrieb Regelungen und Vorsorgemaßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz geben. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können zwischen Regelbetreuung und alternativer bedarfsorientierter Betreuung wählen. Die Regelbetreuung umfasst Grundbetreuung sowie anlassbezogene Betreuung und wird durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte wie Betriebsärztinnen durchgeführt.

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung besteht aus speziellen Lehrgängen, indem der Unternehmer das nötige Fachwissen erlangt – und der bedarfsorientierten Betreuung. Sind die in der DGUV Vorschrift 2 festgelegten Anlässe gegeben, müssen Betriebe externe Beratung in Anspruch nehmen.

Für mittelgroße Betriebe mit mehr als 10 und bis 50 Beschäftigten besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil zusammen. Die Grundbetreuung umfasst wiederum grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit, die betriebsspezifische Betreuung auf den Betrieb zugeschnittene Maßnahmen. Die zu erfüllenden Aufgaben übernimmt der Betrieb gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten sowie -ärztinnen.

Die Gesamtbetreuung ergibt sich aus der betriebsärztlichen und der sicherheitstechnischen Betreuung. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten sind dazu verpflichtet, die Regelbetreuung in Anspruch zu nehmen. Durch eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung gewährleisten Betriebe die gesetzlichen Anforderungen. Dies gelingt über die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz ADC Dr. Grube. Das Team der Arbeitsmedizin Chemnitz steht Ihnen gerne beratend zur Seite. 

Wie wichtig ist betriebsärztliche Betreuung durch den ADC für Unternehmen?

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu schaffen. Es ist deshalb ratsam, im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen. 

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen

Haben Sie Fragen rund um die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen, Ihre Behörde, Ihre Stadtverwaltung, Ihren Landkreis oder Ihren Verein? Unser Team vom ADC Chemnitz steht Ihnen rund um die Arbeitsmedizin in Sachsen gerne mit aller Erfahrung, Kompetenz und Expertise zur Seite! 

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