Gefährdungsbeurteilung
Zentrales Element im Arbeitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie verpflichtet Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz dazu, die Arbeitsbedingungen systematisch zu analysieren, Gefahren zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Eine sorgfältig erstellte Gefährdungsbeurteilung sorgt für:
- Rechtssicherheit für den Unternehmer
- Schutz von Mitarbeitenden vor Unfällen und Erkrankungen
- Nachhaltige Prävention durch dokumentierte Maßnahmen
Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung verläuft in mehreren Schritten:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen:
Erfassung der Arbeitsbereiche und Aufgaben im Betrieb - Gefährdungen ermitteln:
Identifizierung aller potenziellen Gefährdungen für die Beschäftigten - Gefährdungen beurteilen:
Einschätzung des Risikos und der Schwere möglicher Schäden - Schutzziele und Maßnahmen festlegen:
Es müssen die zu erreichenden Schutzziele definiert und die zu ergreifenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden, um die Risiken zu minimieren - Maßnahmen umsetzen:
Umsetzung im Betrieb - Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen:
Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle - Dokumentieren und fortschreiben:
Rechtssichere Aufzeichnung aller Schritte und Maßnahmen sowie regelmäßige Aktualisierung.
So wird aus der Gefährdungsanalyse eine vollständige Risikobeurteilung am Arbeitsplatz.
Arten der Gefährdungsbeurteilung
Je nach Tätigkeit und Gefährdungslage gibt es unterschiedliche Schwerpunkte:
- Physische Gefährdungen (z. B. Maschinen, Lärm, Gefahrstoffe)
- Psychische Belastungen (z. B. Arbeitsverdichtung, Schichtarbeit, Konflikte)
- Ergonomische Faktoren (z. B. Bildschirmarbeit, körperlich belastende Tätigkeiten)
- Besondere Gefährdungen (z. B. Arbeiten in Höhe, Alleinarbeit, biologische Arbeitsstoffe)
Psychische Gefährdungsbeurteilung – ein zentrales Thema
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewinnt in der modernen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung.
Wir unterstützen Unternehmen bei:
- Erfassung psychischer Belastungen
- Analyse von Stressfaktoren, Kommunikations- und Führungsstrukturen
- Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
- Begleitung bei der Umsetzung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
Dieser Bereich verdient besondere Aufmerksamkeit, da er oft unterschätzt wird und gleichzeitig entscheidend für Motivation und Gesundheit der Mitarbeitenden ist.
Logische Folgeschritte: Gefahrstoffverzeichnis & Betriebsanweisungen
- Gefahrstoffverzeichnis
Bestandteil jeder Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen. Ein Gefahrstoffverzeichnis ist eine gesetzlich vorgeschriebene, systematische Auflistung aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe. Wie unterstützen Sie bei der Umsetzung und helfen Ihnen bei der Erstellung eines Verzeichnisses. - Betriebsanweisungen
Es gibt konkrete Handlungsanleitungen für Mitarbeitende. Sie sind klar formuliert, praxisnah und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entwickelt.
Diese Dokumente machen Gefährdungen nicht nur transparent, sondern enthalten auch klare Anweisungen für einen sicheren Alltag.
Ihr Partner für rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen
Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite – von der Analyse über die Dokumentation bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen.
Dank unserer Erfahrung wird Ihre Gefährdungsbeurteilung zu mehr als nur eine Pflichtaufgabe: Sie stellt einen echten Mehrwert für die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb dar.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für eine sichere Zukunft Ihres Unternehmens.
Sie haben Fragen rund um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen?
Wenden Sie sich an unser qualifiziertes und erfahrenes Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz!
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern