Sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheit am Arbeitsplatz – rechtssicher organisiert
Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV-Vorschrift 2, welche die Bestellung einer geeigneten Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) vorschreiben.
Die Aufgabe dieser Fachkraft besteht darin, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu unterstützen. Ziel ist es, Gefahren zu erkennen, präventiv zu handeln und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Ihre Vorteile mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Viele Unternehmen setzen auf die Unterstützung einer externen Sifa, da sie so von Erfahrung, Unabhängigkeit und fachlicher Kompetenz profitieren. Das bedeutet für Sie:
- Rechtssicherheit bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
- Entlastung von Unternehmern und Führungskräften
- Prävention von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten
- Individuelle Betreuung, abgestimmt auf Branche und Betriebsgröße
Wesentliche Leistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und DGUV Vorschrift 2
1. Grundlegende und regelmäßige Aufgaben der Sifa
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt kontinuierlich bei:
- Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
- Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
- Unterstützung bei der Auswahl und Einführung von Arbeitsmitteln
- Beratung beim Einsatz von Gefahrstoffen und Maschinen
- Entwicklung von Notfall- und Brandschutzkonzepten
2. ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss)
Die ASA-Sitzung ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Arbeitsschutz.
- Teilnahme durch: Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat
- Inhalte: Austausch zu Gefährdungen, Unfallgeschehen, Maßnahmenplanung
- Ziel: Gemeinsame und wirksame Strategien für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu entwickeln
Durch die regelmäßigen ASA-Sitzungen wird Arbeitsschutz zur festen Größe im Unternehmensalltag.
3. Betriebsbegehung
Die Betriebsbegehung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sicherheitstechnischen Betreuung.
- Analyse vor Ort: Erkennen von Gefährdungen und Schwachstellen
- Praktische Lösungen: Empfehlungen für technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
- Dokumentation: Rechtssichere Protokolle und konkrete Handlungsempfehlungen
- Nachhaltigkeit: Regelmäßige Wiederholung zur Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen
Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern gelebte Praxis im Betrieb wird.
Sicherheit durch professionelle Betreuung
Mit der sicherheitstechnischen Betreuung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz entscheiden Sie sich für eine ganzheitliche Lösung, die Ihr Unternehmen zuverlässig absichert. Unsere Fachkräfte verfügen über jahrelange Erfahrung und passen die Betreuung an Ihre betrieblichen Anforderungen an.
Setzen Sie auf die Kompetenz einer externen Sifa für nachhaltigen Arbeitsschutz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
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Wenden Sie sich an unser qualifiziertes und erfahrenes Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz!
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