Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz

Arbeitssicherheit beim Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Das A und O für motivierte und erfolgreiche Mitarbeitende ist die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds. Für Mitarbeitende, die am Schreibtisch sitzen, ist ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz von höchster Bedeutung. Bei Arbeitsplätzen, die mit handwerklichen Tätigkeiten verbunden sind oder die Bedienung von großen Maschinen erfordern, muss die Sicherheit dieser Maschinen oder der entsprechenden Ausrüstung gewährleistet sein. Als Unternehmen sind Sie für den Arbeitsschutz Ihrer Angestellten verantwortlich.

Jeder Arbeitsplatz benötigt eigene Anforderungen an die Arbeitssicherheit und an die Gesundheit der Mitarbeitenden. Wir, der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz, kümmern uns mit einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung und der Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) um die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Ob Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz oder das Homeoffice – unsere Experten und Expertinnen erstellen individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen.

Sicherheits­medizinische Beratung vom ADC

Besonders in technischen Bereichen ist die Gewährleistung der Arbeitssicherheit nur mit spezifischen Maßnahmen möglich. Bei betrieblichen Veränderungen, wie der Anschaffung neuer Maschinen, müssen neue Konzepte für die Sicherheit am Arbeitsplatz erstellt und Vorkehrungen getroffen werden. Auch Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen benötigen eine besondere Aufmerksamkeit in einem sicherheitsmedizinischen Konzept. Der Arbeitsschutzausschuss, kurz ASA, der bei jedem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden erforderlich ist, fördert dabei die Kommunikation unter allen für die Arbeitssicherheit relevanten Personen wie Vertretern des Arbeitgebers, Betriebsärzten und -ärztinnen, dem Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten und anderen Fachleuten.

Gefährdungs­beurteilung: das Instrument der Arbeits­sicherheit

Eine professionell erstellte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für eine zuverlässige Arbeitssicherheit. Gefahren müssen rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit bei den Mitarbeitenden keine körperlichen oder psychischen Schäden entstehen. Dabei muss jedes noch so kleine Detail mit in die Betrachtung einbezogen werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise sowie unsere Erfahrung – und lassen Sie uns eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen vornehmen.

Messungen am Arbeitsplatz

Zu einer solchen Gefährdungsbeurteilung zählt unter anderem die fachgerechte Durchführung von arbeitshygienischen Messungen. Ob Untersuchung auf Schadstoffe, Lärm- und Schwingungsmessungen oder Prüfung elektromagnetischer Felder: Sie erhalten eine Übersicht über die Belastungen der verschiedenen Arbeitsplätze. Um der Einhaltung aller vorgegebenen Regelungen nachzukommen, sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Ihre Mitarbeitenden zu schützen. Selbstverständlich führen wir vom ADC alle Messungen mit modernster Technik durch.

Sie benötigen eine Beratung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen? Dann wenden Sie sich an unser qualifiziertes und erfahrenes Team!

Arbeits­sicherheit in Ihrem Unternehmen

Möchten Sie Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter professionell sicherstellen und eine aussagekräftige Beurteilung der möglichen Gefährdungspotenziale realistisch einschätzen lassen? Dann kontaktieren Sie unser erfahrenes Team vom ADC!

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Arbeits­medizinischer Dienst Chemnitz: Wir unterstützen Sie beim betrieblichen Eingliederungs­management

Die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden soll deren Sicherheit und Gesundheit sicherstellen und erhalten. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber ausführliche und klare Vorgaben formuliert. Der Umfang der notwendigen Betreuung hängt von der Gefährdungslage der Arbeitnehmer:innen und von der Größe des Betriebes ab. Die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse spiegeln sich in den arbeitsmedizinischen Betreuungsformen wider. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz kann Ihnen alle Betreuungsformen anbieten und diese individuell auf Ihren Betrieb abstimmen.

Betriebliches Eingliederungs­management – ein Überblick

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Krankentage im Schnitt gestiegen. Zu den häufigsten Gründen für Krankschreibungen gehören Muskel- und Gelenkerkrankungen, worunter auch Rückenleiden fallen, sowie mentale Erkrankungen und Krankheiten des Atmungssystems. Für lange Ausfallzeiten sorgen außerdem Unfälle, Krebserkrankungen, Infektionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Können Arbeitnehmer:innen für insgesamt länger als 6 Wochen am Stück oder über ein Jahr verteilt in Summe aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen, so ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Konzept zu erarbeiten, um die Wiedereingliederung zu erleichtern. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz.

Ziele des betrieblichen Eingliederungs­managements

Wenn Mitarbeiter:innen für mehr als sechs Wochen am Stück oder über ein Jahr verteilt in Summe der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben müssen, ist das für alle Beteiligten eine große Belastung. Die Arbeitnehmer:innen machen sich Sorgen um den Arbeitsplatz und müssen unter Umständen Einkommenseinbußen hinnehmen. Die Unternehmen müssen Lösungen finden, damit die liegengebliebene Arbeit dennoch erledigt wird. Darunter leiden oft Kollegen und Kolleginnen des oder der Erkrankten, weil sie die Mehrarbeit gegebenenfalls durch Überstunden abfangen. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es deshalb, die langfristig oder regelmäßig erkrankten Mitarbeiter:innen so schnell wie möglich wieder zurück an den Arbeitsplatz zu bringen.

Ist betriebliches Eingliederungsmanagement auch für mein Unternehmen zwingend erforderlich?

Jeder Arbeitgeber – ob Unternehmen, Behörde, Stadtverwaltung, Landkreis oder Verein – muss sich mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement befassen und ein solches Konzept erarbeiten. Dabei spielen weder die Betriebsgröße noch die Branche oder die Wochenarbeitszeit der erkrankten Person eine Rolle. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist also für alle Unternehmen verpflichtend und somit zwingend erforderlich.

Warum ist betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) so wichtig?

Erkrankte Mitarbeiter:innen nach ihrer Genesung so schnell wie möglich wieder an den Arbeitsplatz zu bringen, hilft allen Seiten. Für die Betroffenen ist es ein Schritt zurück in die Normalität. Das Team freut sich über Unterstützung, der Arbeitgeber kann den Arbeitsplatz erhalten und die Krankenkassen werden entlastet.

Inhalte und Leistungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz rund um das Thema BEM

Unser kompetentes Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz hat umfassende Erfahrung mit der Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. In der Funktion als Betriebsarzt oder als Betriebsärztin haben unsere Spezialisten wie Spezialistinnen für Arbeitsmedizin schon vielen Arbeitnehmer:innen geholfen, nach einer längeren Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen wieder Fuß im Beruf zu fassen. Der ADC erarbeitet individuelle und maßgeschneiderte Konzepte auf Basis der Voraussetzungen bei Unternehmen und Mitarbeiter:innen.

Benötigen Sie Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungs­management?

Kontaktieren Sie den Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz, um eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung und Unterstützung zu erhalten!

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Arbeits­medizinischer Dienst Chemnitz: Vorsorge- und Eignungs­unter­suchungen beim ADC

Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeit und Fehlstunden drohen, wenn Fehlbelastungen im Beruf nicht frühzeitig erkannt werden. Wer hier hohe Maßstäbe anlegt, kann spätere Erkrankungen gegebenenfalls sogar verhindern. Aus diesen und weiteren Gründen legt der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz großen Wert auf eine hochwertige Gestaltung und Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen.

Ziel und Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Arbeitnehmer:innen sind im beruflichen Alltag mehr oder weniger großen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Es liegt im Interesse des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden, die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten und zu schützen.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie dient der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsberatung der Beschäftigten und der Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten. Somit soll sie arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen. Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen notwendig oder ratsam sind, regelt die Verordnung für Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) neben weiteren speziellen Rechtsvorschriften. Bei der Durchführung räumt sie dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin allerdings Handlungs- und Bewertungsspielraum ein. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz arbeitet eng mit den Arbeitgebern zusammen, um die bestmögliche Sicherheit für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten. 

Arbeitsmedizinische Vorsorge – Varianten im Überblick

Grundsätzlich ist zwischen drei Vorsorgevarianten zu unterscheiden: der Pflichtvorsorge, der Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge.

Die Pflichtvorsorge ist gesetzlich festgelegt und Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte mit einer besonders gefährdenden Tätigkeit beauftragt werden. Sie betrifft vor allem Berufe, die mit besonderen Gefährdungen einhergehen, wie das Arbeiten in großer Hitze oder Kälte, mit Infektionsgefährdung, mit besonderen Gefahrstoffen wie Chemikalien, unter starkem Lärm und mit Strahlungsquellen.

Die Angebotsvorsorge ist verpflichtend für den Arbeitgeber anzubieten und stellt für Arbeitnehmer:innen ein offenes Angebot durch den Betrieb dar, welches das Ziel hat, mögliche Belastungen frühzeitig zu erkennen. Ein Beispiel ist die Untersuchung „Bildschirmarbeit“. Es handelt sich nicht um eine Pflicht-, sondern eine reine Angebotsvorsorge in Form eines Sehtests.

Die Wunschvorsorge liegt in den Händen der Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber muss diese Vorsorge ermöglichen. Auch die Wunschvorsorge dient dem präventiven Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten. 

Pflichtvorsorge – notwendige, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge, so ist diese Voraussetzung für die Position. Umfang und Regelmäßigkeit der Untersuchungen sind in der Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV), den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) und den Arbeitsmedizinischen Empfehlungen (AME) sowie weiteren speziellen Rechtsvorschriften und Verordnungen, wie zum Beispiel der Strahlenschutzverordnung, festgelegt. 

Eignungsuntersuchungen – Gestaltung, Auswirkung und Durchführung

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und verschiedene Rechtsfolgen. Eignungsuntersuchungen bedürfen einer Rechtsgrundlage und sind nur auf Basis spezieller Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), und arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung, zulässig.

Eignungsuntersuchungen dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.

Es gibt von gesetzlicher Seite klare Einschränkungen im Hinblick auf die Mitteilung an den Arbeitgeber. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin darf dem Arbeitgeber ausschließlich mitteilen, ob der oder die Arbeitnehmer:in für die Position geeignet ist.

 

Sie haben Fragen rund um Vorsorge- und Eignungs­untersuchungen?

Wenden Sie sich an unser qualifiziertes und erfahrenes Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz!

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Betriebliches Gesundheits­management: Unterstützung vom Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Gesunde und zufriedene Mitarbeiter:innen sind die Basis eines erfolgreichen Unternehmens – egal, ob es sich um einen Kleinstbetrieb oder einen Konzern handelt. Mit dem Ziel, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Unterstützung der Mitarbeitenden zu fördern, führen immer mehr Betriebe ein betriebliches Gesundheitsmanagement ein.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Überblick

Hinter der Bezeichnung „betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) verbirgt sich ein Konzept, das die Gesundheit der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt rückt und dafür unterschiedliche Maßnahmen verbindet. Dazu gehören zum Beispiel alle Aktionen des Unternehmens zur Gesundheitsförderung, betriebsärztliche Leistungen, die betriebliche Eingliederung nach einer längeren Krankheit und die Gestaltung von Arbeitsplätzen und des Personalmanagements. Wie beim Qualitätsmanagement-Konzept bietet das betriebliche Gesundheitsmanagement einen Rahmen, um alle Aktivitäten koordinieren und aufeinander abstimmen zu können.

Ziele des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird in immer mehr Betrieben und Unternehmen zu einem wichtigen Element der Gesundheitsvorsorge und Prävention im beruflichen Alltag. Ziel ist es, die betrieblichen Strukturen und Prozesse, die Organisation und das Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsfördernd zu gestalten.

In vielen Unternehmen sind einige Teilbereiche im Bereich BGM etabliert. Im Zuge der Implementierung müssen diese Teilaspekte lediglich zusammengeführt werden. Wir vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu definieren – und die für das Erreichen der Ziele notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Welche Vorteile bringt ein betriebliches Gesundheitsmanagement Ihrem Unternehmen?

Die wichtigsten Vorteile eines BGM im Unternehmen sind eine gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit, weniger Fehlzeiten und sogar eine Verbesserung der Leistungen.

Der ADC unterstützt Betriebe bei der Einführung eines maßgeschneiderten BGMs und stellt Ihnen bei einer Beratung auch die Vorteile detaillierter vor. Für Ihr individuelles BGM-Konzept können im Übrigen viele unterschiedliche Teilbereiche abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Angebote rund um Bewegung und Ausgleichssport oder diverse Möglichkeiten zur Entspannung. Unternehmen mit einer Kantine können moderne Ernährungskonzepte umsetzen. 

Oft kann eine Optimierung der Arbeitsplatzergonomie sich direkt positiv auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen auswirken. Teambildende Events und Aktivitäten verbessern die Arbeitsatmosphäre und tragen damit ebenfalls zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Stark an Bedeutung gewonnen hat im Zuge der BGM-Maßnahmen außerdem die mentale Gesundheit. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Auswahl der umzusetzenden Konzepte.

Der ADC berät: Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Der ADC unterstützt, fördert und berät Sie im Hinblick auf die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit maßgeschneiderten Ideen und Vorschlägen rund um die Umsetzung von Maßnahmen können wir vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz Betriebe auf der spannenden Reise zum „modernen Arbeitgeber“ begleiten.

Professionelles betriebliches Gesundheits­management für Ihr Unternehmen

Möchten Sie herausfinden, wie umfangreich und vollständig Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement bereits ist und was Sie noch verbessern können? Freuen Sie sich über ein wenig Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung eines guten BGM-Konzepts? Dann kontaktieren Sie unser erfahrenes Team vom ADC!

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Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot zur arbeits­medizinischen Betreuung an

Sie möchten ein konkretes Angebot erhalten oder eine erste Kontaktaufnahme anstoßen? Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitsmedizin. Füllen Sie gerne unser Kontaktformular aus und fordern Sie ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Betreuung für Ihr Unternehmen an – kostenlos und unverbindlich!

Im Anschluss melden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Ihr Team vom ADC

    Arbeits­medizinische Betreuungs­formen beim ADC

    Die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden soll deren Sicherheit und Gesundheit sicherstellen und erhalten. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber ausführliche und klare Vorgaben formuliert. Der Umfang der notwendigen Betreuung hängt von der Gefährdungslage der Arbeitnehmer:innen und von der Größe des Betriebes ab. Die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse spiegeln sich in den arbeitsmedizinischen Betreuungsformen wider. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz kann Ihnen alle Betreuungsformen anbieten und diese individuell auf Ihren Betrieb abstimmen.

    Arbeitsmedizin Chemnitz: Braucht jeder Betrieb eine arbeitsmedizinische & sicherheitstechnische Betreuung?

    Grundsätzlich muss es in jedem Betrieb Regelungen und Vorsorgemaßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz geben. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können zwischen Regelbetreuung und alternativer bedarfsorientierter Betreuung wählen. Die Regelbetreuung umfasst Grundbetreuung sowie anlassbezogene Betreuung und wird durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte wie Betriebsärztinnen durchgeführt.

    Die alternative bedarfsorientierte Betreuung besteht aus speziellen Lehrgängen, indem der Unternehmer das nötige Fachwissen erlangt – und der bedarfsorientierten Betreuung. Sind die in der DGUV Vorschrift 2 festgelegten Anlässe gegeben, müssen Betriebe externe Beratung in Anspruch nehmen.

    Für mittelgroße Betriebe mit mehr als 10 und bis 50 Beschäftigten besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

    Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil zusammen. Die Grundbetreuung umfasst wiederum grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit, die betriebsspezifische Betreuung auf den Betrieb zugeschnittene Maßnahmen. Die zu erfüllenden Aufgaben übernimmt der Betrieb gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten sowie -ärztinnen.

    Die Gesamtbetreuung ergibt sich aus der betriebsärztlichen und der sicherheitstechnischen Betreuung. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten sind dazu verpflichtet, die Regelbetreuung in Anspruch zu nehmen. Durch eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung gewährleisten Betriebe die gesetzlichen Anforderungen. Dies gelingt über die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz ADC Dr. Grube. Das Team der Arbeitsmedizin Chemnitz steht Ihnen gerne beratend zur Seite. 

    Wie wichtig ist betriebsärztliche Betreuung durch den ADC für Unternehmen?

    Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu schaffen. Es ist deshalb ratsam, im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen. 

    Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen

    Haben Sie Fragen rund um die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen, Ihre Behörde, Ihre Stadtverwaltung, Ihren Landkreis oder Ihren Verein? Unser Team vom ADC Chemnitz steht Ihnen rund um die Arbeitsmedizin in Sachsen gerne mit aller Erfahrung, Kompetenz und Expertise zur Seite! 

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    Arbeits­medizinischer Dienst Chemnitz: Professionelle Beratung beim ADC

    Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit der Gesundheit, Leistungsfähigkeit sowie dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung von Arbeitnehmer:innen. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erhalten und zu fördern – sowie resultierende schädliche Einflüsse aus dem Arbeitsleben zu verhindern. Deshalb unterstützt die Arbeitsmedizin durch professionelle Gesundheitsvorsorge das Wohlbefinden, die Motivation und Gesundheit sowie die Produktivität am Arbeitsplatz. Unsere Expertinnen und Experten stehen sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite. Ob arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorge, Untersuchungen, betriebliches Gesundheitsmanagement, Beratung oder persönliche Betreuung: Die Arbeitsfelder des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz sind umfassend. Allesamt stellen sie sicher, dass beim Arbeiten höchste Sicherheits- und Gesundheitsstandards eingehalten werden.

    Die Gesundheit der Mitarbeitenden im Fokus: Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz

    Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht vor, dass die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmer:innen über die Betreuung durch einen Betriebsarzt beziehungsweise eine Betriebsärztin gesichert wird. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz, kurz ADC, berät Arbeitgeber wie Unternehmen, Behörden, Stadtverwaltungen, Landkreisämter oder Vereine auf der einen, sowie Arbeitnehmer:innen auf der anderen Seite zu medizinischen und sicherheitsrelevanten Fragen am Arbeitsplatz.

    Mitarbeiter:innen beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz

    Um eine optimale Betreuung der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten und den Arbeitgebern einen hervorragenden Rundum-Service zu bieten, verfügt unser Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz über breit gefächerte Qualifikationen. Dazu gehören Arbeitsmediziner:innen und Betriebsärzte sowie Betriebsärztinnen mit speziellen Ausbildungen. Unterstützt werden sie von medizinischen Assistent:innen. Diese kümmern sich einerseits um medizinische Untersuchungen wie Blutentnahme, Ruhe- und Belastungs-EKG, Seh-, Lungenfunktions- und Hörtests und andererseits um administrative Aufgaben rund um Terminplanung, Dokumentation und Rechnungsstellung.

    Aufgaben und Leistungen des ADC

    Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz übernimmt unterschiedliche Aufgaben aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Die Grundlage der Leistungen für Arbeitgeber bildet die allgemeine Arbeitsmedizin. Diese umfasst vor allem Aufgaben des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin. Darüber hinaus beinhaltet das Leistungsspektrum beim ADC weitere Schwerpunkte, darunter: 

    Neben langjähriger Erfahrung setzen wir auf einen zukunftsorientierten Ansatz bei der Auswahl wichtiger Fort- und Weiterbildungen für unsere Mitarbeiter:innen. Auf diese Weise können wir Ihnen auch bei außergewöhnlichen Anfragen weiterhelfen.

    Welche Anforderungen stellen Unternehmen an Arbeitsmediziner:innen?

    Für Arbeitgeber steht der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz mit einem umfangreichen Spektrum an Leistungen und ausgezeichneter Expertise in allen Bereichen der Arbeitsmedizin als helfende Hand zur Verfügung. Dabei liegt die Entscheidung des Leistungsumfangs im Wesentlichen beim Arbeitgeber, welcher allerdings bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten muss. Der ADC berät im Hinblick auf gesetzlich verankerte, empfehlenswerte und unterstützende arbeitsmedizinische Leistungen. Flexibilität, ein offenes Ohr für die individuellen Voraussetzungen und große Anpassungsfähigkeit bei der Umsetzung der Konzepte und Anforderungen zeichnen uns aus.

    Untersuchungen durch unsere Betriebsärzte und -ärztinnen

    Unser erfahrenes Team von Ärztinnen wie Ärzten führt unterschiedliche arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen bei Mitarbeiter:innen durch. Für die Art und den Umfang der notwendigen, erlaubten und empfehlenswerten arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen gibt es einen klaren gesetzlichen Rahmen.

    Für bestimmte Tätigkeiten gibt es außerdem auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegte arbeitsmedizinische Vorsorgen. Sie dienen der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsberatung der Beschäftigten sowie der Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten. Somit sollen sie arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen.

    Eignungsuntersuchungen dienen dagegen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.

    Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen ableiten, welche der Arbeitgeber den Beschäftigten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und auf Basis spezieller Rechtsvorschriften anbieten muss. Der ADC steht dem Arbeitgeber hier im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung zur Seite, um für jede Position im Betrieb festzulegen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen der Tätigkeit und später im gesetzlichen Rhythmus durchgeführt werden müssen.

    Profitieren Sie von unserem Know-how im Bereich Arbeitsmedizin

    Ob arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorge, Untersuchungen, betriebliches Gesundheitsmanagement, Beratung, persönliche Betreuung oder betriebsärztliche Leistungen – der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz steht Ihnen mit Kompetenz sowie Rat und Tat zur Seite.

    Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen zum Thema Arbeitsmedizin. 

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