Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz

Untersuchungen nach Strahlen­schutz- und Röntgen­verordnung

Personen, die bei der Ausführung ihrer Tätigkeit mit Strahlen in Berührung kommen, müssen gestaffelt nach Kategorien eine Strahlenschutzuntersuchung durchführen lassen. Wir vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz fassen für Sie zusammen, was das bedeutet. Zudem unterstützen wir Sie als Arbeitgeber beratend und stehen Ihnen mit unserem Know-how und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Wie läuft die Strahlen­schutz­unter­suchung ab?

Die Strahlenschutz- und Röntgenverordnung sorgt dafür, dass jeder unnötige Einsatz von Strahlenaussetzung vermieden wird. Um das zu kontrollieren, müssen sich Arbeiter:innen mit Aufgaben in diesem Bereich regelmäßig untersuchen lassen.

Bei der Strahlenschutzuntersuchung handelt es sich um eine körperliche Untersuchung. Am Ende erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung, auf der mögliche gesundheitliche Bedenken gegen Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung vermerkt sind.

Wie unterstützt Sie der ADC beim Befolgen der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung?

Für alle betroffenen Unternehmen bietet der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz eine Beratung zum Thema an. Unser professionelles Team beantwortet Ihnen alle Fragen rund um verschiedenste Bereiche der Arbeitsmedizin. Stellen Sie jetzt eine unverbindliche Anfrage für unser Team der Arbeitsmedizin in Chemnitz – wir sind gerne für Sie da!

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Jugend­arbeits­schutz: Beratung zur medizinischen Untersuchung

Jugendliche müssen in der Arbeitswelt besonders geschützt werden – und zwar in einem gesetzlich festgelegten Rahmen. Diese speziellen Regelungen zum Schutz junger Menschen bei der Arbeit sind im Jugendarbeitsschutzgesetz und in der Kinderarbeitsschutzverordnung verankert. Letztere regelt auch das grundsätzliche Verbot von Kinderarbeit. Wichtig zu wissen: Personen unter 15 Jahren gelten dabei als Kinder.

Das Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren vor Überlastun­gen zu schützen. Dazu zählt Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie unge­eignet ist. Für Jugendliche, die noch Vollzeit schulpflichtig sind, gelten im Übrigen diesel­ben Bestimmungen wie für Kinder.

Unter Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes sind medizinische Untersuchungen vor dem Start ins Berufsleben und währenddessen aus diesen Gründen verpflichtend. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz, kurz ADC, berät und unterstützt Sie beim richtigen Vorgehen.

Was bedeutet Erstuntersuchung nach dem Jugend­arbeits­schutz­gesetz?

Bei den verpflichtenden Untersuchungen wird zwischen der sogenannten Erst- und Nachuntersuchung unterschieden. Die Erstuntersuchung darf höchstens 14 Monate vor der Aufnahme der Arbeit stattfinden und ist für Jugendliche unter 18 Jahren Pflicht. Damit soll verhindert werden, dass Jugendliche Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit oder Entwicklung beeinträchtigen. 

Ein:e Mediziner:in untersucht den Gesundheits- und Entwicklungsstand sowie die körperliche Beschaffenheit der Jugendlichen. Danach hält der Arzt oder die Ärztin in einer Bescheinigung für den Arbeitgeber fest, welche Tätigkeiten nicht durchgeführt werden dürfen. Erst wenn der Arbeitgeber diese Bescheinigung als Kopie erhält, darf der oder die Jugendliche im Unternehmen zu arbeiten anfangen.

Informationen zur Nachuntersuchung im Bereich Jugend­arbeits­schutz

Ein Jahr nach der Aufnahme der Beschäftigung findet eine weitere Untersuchung – die Nachuntersuchung – statt, bei der die Auswirkungen der Arbeit überprüft werden. Auch hier muss spätestens 14 Monate nach Arbeitsbeginn die Bescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen.

Unterstützung durch den Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz​

Bei Fragen zur Arbeitsmedizin stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zu Seite. Sei es für die Untersuchungen oder bei Fragen von Arbeitgeberseite zum Jugendarbeitsschutz. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

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Offshore-Untersuchung beim Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Die Arbeit auf Offshore-Anlagen wie Windenergieanlagen oder Öl- und Gasförderplattformen in der Nord- und Ostsee ist mit physischen und psychischen Belastungen verbunden. Aus diesem Grund müssen Beschäftigte, die dort arbeiten, eine arbeitsmedizinische Untersuchung zur Tauglichkeit durchführen lassen.

Warum ist eine Offshore-Tauglichkeit notwendig?

Bei der Arbeit auf Offshore-Anlagen erwarten Sie lange Einsatzperioden mit Schichtdiensten, lange Transferzeiten und die Unterbringung auf Schiffen und Plattformen. Dadurch ist es nicht immer gegeben, dass Rettungssanitäter:innen schnell vor Ort sein können. 

Die körperliche und geistige Tauglichkeit für diese Aufgabe muss daher vor dem Einsatz nachgewiesen werden, um das Risiko für medizinische Notfälle zu minimieren. Beachten Sie jedoch, dass das Zertifikat nur zwei Jahre gültig ist. Danach muss eine weitere Untersuchung gemacht werden.

Offshore-Untersuchungen beim ADC Chemnitz​

Bei allen Fragen rund um Offshore-Untersuchungen steht Ihnen das Team vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Sie!

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Mutterschutz – Ihr arbeits­medizinischer Dienst in Chemnitz berät Sie umfassend

Werdende Mütter und deren Kinder werden durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) vor Überforderung und möglichen beruflichen Gesundheitsrisiken geschützt. Dieses Gesetz gilt für alle Frauen mit festem Arbeitsverhältnis, bei denen eine Schwangerschaft festgestellt wurde. Dazu zählen auch geringfügig Angestellte sowie Auszubildende. 

Ziel ist nicht nur, die werdenden Mütter vor gesundheitlichen Schäden, Überanstrengung und anderen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, sondern sie werden durch das Mutterschutzgesetz auch vor finanziellem Ausfall und dem Jobverlust vor und nach der Geburt geschützt.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Laut Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber in der Pflicht, sowohl für die von der Schwangeren ausgeübten Tätigkeiten sowie für den Arbeitsplatz an sich eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Wird eine Schwangerschaft gemeldet, muss also umgehend das individuelle Arbeitsumfeld auf mögliche Gefahren geprüft werden. 

Das Ergebnis dieser Begutachtung muss den Beschäftigten mitgeteilt werden, mögliche Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes sind zu ergreifen.

Haben Sie Fragen zum Thema Mutterschutz?

Unser Team in Chemnitz hat langjährige Erfahrung mit dem Thema Mutterschutz. Auf unsere Expertise können Sie sich verlassen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung – lassen Sie sich gerne von uns beraten. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!

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Schutz vor Infektions­krankheiten – arbeits­medizinische Impfungen

In jedem Alter gilt: Ein Schutz vor Infektionskrankheiten ist sinnvoll. Oftmals ergeben sich am Arbeitsplatz auch spezielle Begebenheiten, mit denen ein erhöhtes Infektionsrisiko einhergeht. Besonders gefährdet, am Arbeitsplatz an einem Infekt zu erkranken, sind Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen, in Pflegeberufen, in der Kinderbetreuung sowie in der Abwasser- und Abfallwirtschaft. Wir vom Arbeitsmedizinischen Dienst in Chemnitz beraten Sie hierzu gerne – wir können gemeinsam mit Ihnen die Gefährdung der Beschäftigten einschätzen und Ihnen auf dieser Basis notwendige Impfungen empfehlen.

Risikofaktoren bei berufsbedingten Auslandsreisen

Unsere Experten und Expertinnen der Arbeitsmedizin Chemnitz bieten Impfungen im Bereich der Reise- und Tropenmedizin an. Darüber hinaus erhalten Sie bei einer reisemedizinischen Beratung Informationen zu Hygiene und Prophylaxe. Wir empfehlen eine Impfschutz-Beratung spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise.

Der Ablauf der berufsbedingten Schutzimpfung bei Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin in Chemnitz

Der Impfpass des oder der Beschäftigten gibt Auskunft darüber, welche Impfungen wann erhalten wurden – und welche Impfungen erfolgen oder aufgefrischt werden sollen, um die Immunisierung zu vervollständigen. Mit Einverständnis des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin findet dann die besprochene Impfung im Rahmen der betrieblichen Vorsorge statt.

Beispiele für betriebliche Impfungen sind folgende:

Hepatitis ist eine virale Infektion, bei der zwischen verschiedenen Typen unterschieden wird. Besonders gefährlich sind Hepatitis B und C, da diese zu schweren Leberschäden oder Leberkrebs führen können. Durch Impfungen kann eine Immunität gegen Hepatitis A und B erreicht werden.

In den Herbst- und Wintermonaten wird eine Grippeimpfung empfohlen, da eine Infektion mit dem Grippevirus oft bis zu zwei Wochen andauern kann und mit einem längeren Krankenstand einhergeht. Leidet man an speziellen Vorerkrankungen, kann das Grippevirus auch tödlich sein. Der Impfstoff wird jährlich angepasst, da das Virus sich laufend verändert.

Meningoenzephalitis ist eine virale Krankheit mit grippeähnlichem Verlauf. Dieser Virus kann auch eine gefährliche Hirnhautentzündung hervorrufen. Beschäftigte, die auf Feldern oder in der Natur arbeiten, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, da FSME durch einen Zeckenbiss übertragen wird.

Weitere von uns angebotene Impfungen:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Hepatitis A und Hepatitis B
  • Meningokokken
  • Typhus
  • Tollwut
  • Japanische Enzephalitis
  • Poliomyelitis

Impfungen vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz

Unser Team in Chemnitz hat langjährige Erfahrung mit Impfungen aller Art. Auf unsere Expertise können Sie sich verlassen. Wir stehen Ihnen mit kompetenter Auskunft zur Seite – lassen Sie sich gerne von uns beraten. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!

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Laborleistungen beim Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Für manche Tätigkeiten sind arbeits- und betriebsmedizinische Labor­untersuchungen notwendig. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung erhalten Sie von uns, dem ADC, ein breites Portfolio an Laborleistungen, etwa Bluttests und Biomonitoring.

Das Portfolio für Laborleistungen des Arbeitsmedizinischen Diensts Chemnitz

Im Zuge der arbeitsmedizinischen Untersuchungen erhalten Sie folgende Leistungen von uns:

  • Labortests zur Prävention und Vorsorge: Diese Bluttests sind etwa kleines und großes Blutbild, Entzündungen, Diabetes, Blutbildung, Elektrolyte, Proteine, Spurenelemente, Hormone, Vitamine, Drogen, Erreger, Hepatitis und weitere Labortests.

  • Biomonitoring: Für die Messung der Konzentration von Fremdstoffen wie etwa Schwermetalle (Arsen, Blei, Chrom, Nickel, Quecksilber und weitere) beziehungsweise von Gefahrenstoffen ist das Biomonitoring im Einsatz.

  • Infektionsserologie: Zur Abklärung einer vorliegenden Infektion oder Immunität, etwa bei Hepatitis-A-Virus, Mumps-Virus, Masern-Virus, Tollwut-Antikörper und anderen Erregern, kommt die Infektionsserologie zum Einsatz. Diese erfolgt sowohl für impfpräventable als auch für nicht-impfpräventable Erkrankungen.

Laboruntersuchungen für Arbeitsmedizin in Sachsen​

Arbeitsmedizinische Laboruntersuchungen finden auf verschiedenen Feldern statt. Ob für berufliche Auslandsaufenthalte, für die arbeitsmedizinische Vorsorge oder eine andere Indikation: Beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz kümmern wir uns um Ihre Laboranliegen. Lassen Sie sich gerne unverbindlich zu unseren Laborleistungen beraten.

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Einstellungs­untersuchung beim Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Viele Unternehmen bitten ihre Bewerbenden zur Einstellungs­untersuchung, die teilweise sogar verpflichtend ist. Der Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz prüft dabei die Eignung der Person für eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeitsstelle. Wir beraten Sie gerne umfassend und kümmern uns mit unserer Expertise um Ihre Einstellungs­untersuchung.

Arbeitgebende haben das Recht beziehungsweise die Pflicht, die Eignung eines oder einer neuen Mitarbeiter:in im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung zu prüfen. Das unterstützt den Arbeitsschutz im Betrieb und sorgt dafür, dass Mitarbeitende nur Tätigkeiten übernehmen, zu denen sie gesundheitlich in der Lage sind. 

Hierbei handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten, bei denen der oder die Beschäftigte bei voller Gesundheit sein sollte, um niemanden zu gefährden. Folgende Punkte sind bei der Einstellungsuntersuchung der Arbeitsmedizin Chemnitz im Fokus:

  • Ist der oder die Bewerber:in in der Lage, die Tätigkeit gemäß Arbeitsvertrag durchzuführen?
  • Gefährdet der oder die Bewerber:in potenziell Kolleg:innen oder Kundschaft?
  • Gefährdet der oder die Bewerber:in seine beziehungsweise ihre Gesundheit mit der Tätigkeit?
  • Ist eine zeitnahe Arbeitsunfähigkeit möglich oder wahrscheinlich?

Wann sind Einstellungs­untersuchungen notwendig?

Auf Basis von § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur beschäftigt werden, wenn in den letzten 14 Monaten eine Einstellungsuntersuchung für die medizinische Eignung stattgefunden hat.

Einstellungsuntersuchungen gelten für Bewerber:innen, welchen im Job besondere Risiken begegnen oder bei deren Tätigkeiten Risiken für Dritte bestehen. Diese Untersuchungen sind vor der Aufnahme der Tätigkeit – wie Arbeit mit Strahlenbelastung und anderen Gefahrenstoffen, für Beamte und für Menschen mit Verantwortung für andere, etwa Ärzte und Ärztinnen, Piloten und Pilotinnen, Busfahrer:innen und Zugführer:innen – gesetzlich vorgeschrieben. 

Verankert sind diese Vorschriften zum Beispiel in der Strahlenschutzverordnung, in der Fahrerlaubnisverordnung, in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder im Jugendarbeitsschutzgesetz. Einige Unternehmen verlangen wegen des Arbeitsschutzes eine Einstellungsuntersuchung von ihren neuen Beschäftigten.

Ablauf der Einstellungs­untersuchung beim ADC Chemnitz

Wenn der oder die Bewerber:in eingewilligt hat, klärt der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin über den Ablauf der Untersuchung auf. Diese umfasst in der Regel:

  • Untersuchung von Herz, Leber und Lunge
  • Puls- und Blutdruckmessung
  • Blut- und Urintest
  • Hör- und Sehtest mit Untersuchung auf Farbblindheit
  • Ggf. Untersuchung des Gleichgewichtssinns

Der Bewerberin oder dem Bewerber werden im Zuge der Untersuchung darüber hinaus Fragen gestellt, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind:

  • Liegen Krankheiten vor, die die Eignung für die Tätigkeit zeitweise und wiederkehrend einschränken können?
  • Liegen ansteckende Krankheiten vor, die Kolleg:innen oder Kundschaft gefährden könnten?
  • Ist in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen?

Wichtig: Der Arzt oder die Ärztin darf den Arbeitgeber lediglich über die Eignung, bedingte Eignung oder Nicht-Eignung informieren, aber keine einzelnen Befunde übermitteln.

Einstellungs­untersuchung beim Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Einstellungsuntersuchungen sind eine gute vorsorgliche Prüfung der Gesundheit von potenziellen Mitarbeitenden. Wir vom ADC kümmern uns mit unserer langjährigen Expertise um die Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern. Lassen Sie sich gerne unverbindlichen bei Ihrem Fachbetrieb für Arbeitsmedizin in Sachsen beraten.

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Sportboot­führer­schein: Tauglich­keits­prüfung beim Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz

Für einen Sportbootführerschein oder Segelschein benötigen Bewerbende ein ärztliches Zeugnis, das sicherstellt, dass sie gesundheitlich für die Teilnahme am Bootsverkehr geeignet sind. Ein Arzt oder eine Betriebsärztin kann diese Bescheinigung ausstellen. Beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz kümmern wir uns darum, dass Sie dieses Zeugnis erhalten und problemlos Ihren Sportbootsführerschein machen können.

Untersuchungen für den Sportbootführerschein beim ADC

Alle Bewerber:innen, die einen Segel- oder Sportbootführerschein absolvieren möchten, benötigen ein ärztliches Zeugnis über ihre Tauglichkeit. Das ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch wertvoll für Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen. Die Eignungsprüfung geht mit verschiedenen Untersuchungen einher.

Eignung für den Sportbootführerschein

Bestandteil der Eignungsprüfung für den Sportbootführerschein durch den Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz ist ein Sehtest, ein Hörtest und die Untersuchung auf körperliche Mängel und Erkrankungen, die das Führen eines Sportbootes beeinträchtigen könnten oder gänzlich unmöglich machen.

Arbeitsmedizin Chemnitz – für Ihre Befundung zum Sportbootführerschein

Am Ende der Untersuchungen der Augen, des Hörvermögens und der allgemeinen körperlichen Verfassung steht die ärztliche Befundung. Der untersuchende Arzt oder die untersuchende Ärztin dokumentiert das ärztliche Zeugnis zur Tauglichkeit für den Sportboot- oder Segelführerschein und stellt das Untersuchungsformular zur Vorlage bei der Behörde aus.

Unterlagen für die Untersuchung: ein Überblick

Für die den Sportbootführerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis für die Untersuchung
  • Formular für das ärztliche Zeugnis für die Untersuchung
  • Autoführerschein oder Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregisters zur Vorlage beim Prüfungsausschuss

Tauglichkeit zum Sportbootführerschein vom ADC

Die ärztliche Tauglichkeitsprüfung für Ihren Sportbootführerschein beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz können Sie unbesorgt und ohne Hindernisse absolvieren. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise für Arbeitsmedizin in Sachsen und unser Team mit langjähriger Erfahrung. Sie benötigen eine Beratung? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

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