Kategorie: Arbeitssicherheit
Sicherheitsunterweisung
Warum regelmäßige Sicherheitsunterweisungen wichtig sind
Sicherheitsunterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von Vorschriften, sondern auch um praxisnahe Hinweise, wie Unfälle und Gefährdungen im Arbeitsalltag vermieden werden können.
Ob allgemeine Unterweisung zur Arbeitssicherheit oder fachspezifische Schulungen: Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz unterstützt Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden umfassend zu informieren und somit die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern.
Unsere Leistungen im Bereich Sicherheitsunterweisung
Wir bieten ein breites Spektrum an Unterweisungen und Schulungen an, die auf unterschiedliche Branchen, Tätigkeiten und rechtliche Anforderungen zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem:
- jährliche Unterweisung in der Arbeitssicherheit
- Schulungen zu branchenspezifischen Gefahren
- Spezialschulungen für den Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen
- Ausbildung für Flurförderzeuge (Staplerschein)
Wir legen besonderen Wert auf eine praxisnahe Vermittlung, die verständlich, zielgerichtet und rechtssicher ist.
Staplerschein – Ausbildung für Flurförderzeuge
Ein zentrales Angebot im Bereich unserer Sicherheitsunterweisungen ist die Ausbildung für Flurförderzeuge gemäß DGUV Grundsatz 308–001.
Ablauf & Inhalte
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung (2 Tage)
- Theoretischer Teil (mind. 10 LE à 45 Minuten):
- Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen)
- Gerätetechnik (z. B. Standsicherheit, Antriebsarten)
- Praktischer Teil (mind. 10 LE):
- Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten
- Einsatz gängiger Anbaugeräte
- Abschlussprüfung
Stufe 2: Zusatzqualifizierung
- Zusatzmodule für spezielle Flurförderzeuge wie Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler oder Teleskopstapler
- Theorie und Praxis im Umgang mit besonderen Anbaugeräten
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber (§ 7 DGUV V68)
Gruppengröße
- Max. 10 Teilnehmende pro Lehrgang
Dauer & Kosten
- Allgemeine Qualifizierung: 2 Tage
- Kosten: auf Anfrage (abhängig von Gerätebauart und Qualifizierungsstufe)
Ihr Vorteil mit dem ADC
- Rechtssichere, praxisnahe Schulungen
- Erfahrene Dozenten mit Branchen-Know-how
- Individuelle Anpassung an betriebliche Anforderungen
- Flexible Terminvereinbarung
Durch eine professionelle Sicherheitsunterweisung leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Unfallprävention, sondern fördern auch die Motivation und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
Sie haben Fragen rund um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen?
Wenden Sie sich an unser qualifiziertes und erfahrenes Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz!
Jetzt unverbindliches Angebot anfordernBetrieblicher Brandschutz
Brandschutz im Unternehmen – Sicherheit für Mensch und Betrieb
Der betriebliche Brandschutz ist ein zentrales Element der Arbeitssicherheit. Er schützt das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und sichert zudem Produktionsprozesse, Sachwerte sowie den Fortbestand Ihres Unternehmens.
Brände entstehen häufig durch technische Defekte, menschliches Fehlverhalten oder organisatorische Mängel. Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept umfasst daher bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen.
Unsere Leistungen im betrieblichen Brandschutz
- Externer Brandschutzbeauftragter
Wir stellen Ihnen erfahrene Fachkräfte, die die Aufgaben eines internen Brandschutzbeauftragten übernehmen – zuverlässig, unabhängig und rechtssicher - Brandschutzordnung nach DIN 14096
Ausarbeitung und Aktualisierung aller notwendigen Teile (A, B und C) - Unterweisungen im Brandschutz
Regelmäßige Schulungen Ihrer Mitarbeitenden, um im Notfall richtig zu reagieren
Ihr Vorteil mit dem ADC
Mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir kombinieren Erfahrung, Fachwissen und praxisnahe Lösungen, damit der Brandschutz in Ihrem Unternehmen nicht nur eine Pflicht ist, sondern gelebte Verantwortung wird.
Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden, Ihre Sachwerte und Ihr Unternehmen mit einem professionellen Konzept für den betrieblichen Brandschutz.
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Jetzt unverbindliches Angebot anfordernPrüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen
Sicherheit durch regelmäßige Prüfungen
Die Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen ist ein fester Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen.
Diese Prüfungen gewährleisten die Sicherheit der Beschäftigten, reduzieren Ausfallzeiten und beugen Unfällen vor.
Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz unterstützt Sie mit professionellen Prüfungen durch qualifizierte Fachkräfte – rechtssicher, unabhängig und praxisnah.
Regalprüfung nach DIN EN 15635 – unser Kernangebot
Warum eine Regalprüfung notwendig ist
Regale in Lager- und Logistikbereichen sind täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Bereits kleine Schäden können die Standsicherheit beeinträchtigen und ein erhebliches Unfallrisiko darstellen. Daher schreibt die DIN EN 15635 regelmäßige Inspektionen durch fachkundige Personen vor.
Ablauf der Regalprüfung
Sichtkontrolle im laufenden Betrieb – ohne Unterbrechung Ihrer Arbeitsabläufe
Dokumentation aller Mängel mit Einstufung nach Gefährdungsklassen
Handlungsempfehlungen für Reparatur oder Austausch
Herstellerunabhängige Inspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061
Service
Unser Service bietet Ihnen folgende Vorteile:
- rechtssichere und planbare Durchführung
- Erinnerung an Prüftermine
- langfristige Entlastung Ihrer Organisation
Durch eine professionelle Regalprüfung erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.
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Jetzt unverbindliches Angebot anfordernGefährdungsbeurteilung
Zentrales Element im Arbeitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie verpflichtet Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz dazu, die Arbeitsbedingungen systematisch zu analysieren, Gefahren zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Eine sorgfältig erstellte Gefährdungsbeurteilung sorgt für:
- Rechtssicherheit für den Unternehmer
- Schutz von Mitarbeitenden vor Unfällen und Erkrankungen
- Nachhaltige Prävention durch dokumentierte Maßnahmen
Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung verläuft in mehreren Schritten:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen:
Erfassung der Arbeitsbereiche und Aufgaben im Betrieb - Gefährdungen ermitteln:
Identifizierung aller potenziellen Gefährdungen für die Beschäftigten - Gefährdungen beurteilen:
Einschätzung des Risikos und der Schwere möglicher Schäden - Schutzziele und Maßnahmen festlegen:
Es müssen die zu erreichenden Schutzziele definiert und die zu ergreifenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden, um die Risiken zu minimieren - Maßnahmen umsetzen:
Umsetzung im Betrieb - Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen:
Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle - Dokumentieren und fortschreiben:
Rechtssichere Aufzeichnung aller Schritte und Maßnahmen sowie regelmäßige Aktualisierung.
So wird aus der Gefährdungsanalyse eine vollständige Risikobeurteilung am Arbeitsplatz.
Arten der Gefährdungsbeurteilung
Je nach Tätigkeit und Gefährdungslage gibt es unterschiedliche Schwerpunkte:
- Physische Gefährdungen (z. B. Maschinen, Lärm, Gefahrstoffe)
- Psychische Belastungen (z. B. Arbeitsverdichtung, Schichtarbeit, Konflikte)
- Ergonomische Faktoren (z. B. Bildschirmarbeit, körperlich belastende Tätigkeiten)
- Besondere Gefährdungen (z. B. Arbeiten in Höhe, Alleinarbeit, biologische Arbeitsstoffe)
Psychische Gefährdungsbeurteilung – ein zentrales Thema
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewinnt in der modernen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung.
Wir unterstützen Unternehmen bei:
- Erfassung psychischer Belastungen
- Analyse von Stressfaktoren, Kommunikations- und Führungsstrukturen
- Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
- Begleitung bei der Umsetzung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
Dieser Bereich verdient besondere Aufmerksamkeit, da er oft unterschätzt wird und gleichzeitig entscheidend für Motivation und Gesundheit der Mitarbeitenden ist.
Logische Folgeschritte: Gefahrstoffverzeichnis & Betriebsanweisungen
- Gefahrstoffverzeichnis
Bestandteil jeder Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen. Ein Gefahrstoffverzeichnis ist eine gesetzlich vorgeschriebene, systematische Auflistung aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe. Wie unterstützen Sie bei der Umsetzung und helfen Ihnen bei der Erstellung eines Verzeichnisses. - Betriebsanweisungen
Es gibt konkrete Handlungsanleitungen für Mitarbeitende. Sie sind klar formuliert, praxisnah und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entwickelt.
Diese Dokumente machen Gefährdungen nicht nur transparent, sondern enthalten auch klare Anweisungen für einen sicheren Alltag.
Ihr Partner für rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen
Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite – von der Analyse über die Dokumentation bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen.
Dank unserer Erfahrung wird Ihre Gefährdungsbeurteilung zu mehr als nur eine Pflichtaufgabe: Sie stellt einen echten Mehrwert für die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb dar.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für eine sichere Zukunft Ihres Unternehmens.
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Jetzt unverbindliches Angebot anfordernSicherheitstechnische Betreuung
Sicherheit am Arbeitsplatz – rechtssicher organisiert
Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV-Vorschrift 2, welche die Bestellung einer geeigneten Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) vorschreiben.
Die Aufgabe dieser Fachkraft besteht darin, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu unterstützen. Ziel ist es, Gefahren zu erkennen, präventiv zu handeln und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Ihre Vorteile mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Viele Unternehmen setzen auf die Unterstützung einer externen Sifa, da sie so von Erfahrung, Unabhängigkeit und fachlicher Kompetenz profitieren. Das bedeutet für Sie:
- Rechtssicherheit bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
- Entlastung von Unternehmern und Führungskräften
- Prävention von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten
- Individuelle Betreuung, abgestimmt auf Branche und Betriebsgröße
Wesentliche Leistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und DGUV Vorschrift 2
1. Grundlegende und regelmäßige Aufgaben der Sifa
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt kontinuierlich bei:
- Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
- Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
- Unterstützung bei der Auswahl und Einführung von Arbeitsmitteln
- Beratung beim Einsatz von Gefahrstoffen und Maschinen
- Entwicklung von Notfall- und Brandschutzkonzepten
2. ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss)
Die ASA-Sitzung ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Arbeitsschutz.
- Teilnahme durch: Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat
- Inhalte: Austausch zu Gefährdungen, Unfallgeschehen, Maßnahmenplanung
- Ziel: Gemeinsame und wirksame Strategien für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu entwickeln
Durch die regelmäßigen ASA-Sitzungen wird Arbeitsschutz zur festen Größe im Unternehmensalltag.
3. Betriebsbegehung
Die Betriebsbegehung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sicherheitstechnischen Betreuung.
- Analyse vor Ort: Erkennen von Gefährdungen und Schwachstellen
- Praktische Lösungen: Empfehlungen für technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
- Dokumentation: Rechtssichere Protokolle und konkrete Handlungsempfehlungen
- Nachhaltigkeit: Regelmäßige Wiederholung zur Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen
Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern gelebte Praxis im Betrieb wird.
Sicherheit durch professionelle Betreuung
Mit der sicherheitstechnischen Betreuung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz entscheiden Sie sich für eine ganzheitliche Lösung, die Ihr Unternehmen zuverlässig absichert. Unsere Fachkräfte verfügen über jahrelange Erfahrung und passen die Betreuung an Ihre betrieblichen Anforderungen an.
Setzen Sie auf die Kompetenz einer externen Sifa für nachhaltigen Arbeitsschutz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
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Jetzt unverbindliches Angebot anfordernArbeitssicherheit beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz
Für motivierte und erfolgreiche Mitarbeitende ist die Umsetzung der sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung eines Arbeitsplatzes entscheidend. Bei Arbeitsplätzen, die mit handwerklichen Tätigkeiten oder der Bedienung großer Maschinen verbunden sind, muss die Sicherheit gewährleistet sein. Für Mitarbeitende, die überwiegend im Sitzen arbeiten, ist ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz von höchster Bedeutung.
Als Unternehmer sind Sie für den Arbeitsschutz Ihrer Angestellten verantwortlich.
Jeder Arbeitsplatz hat eigene Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Wir vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz, kurz ADC, kümmern uns mit einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung und der Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) um die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Ob Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz oder das Homeoffice – unsere Expertinnen und Experten erstellen individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen.
Sicherheitstechnische Beratung vom ADC
Gerade in technischen Bereichen ist die Gewährleistung der Arbeitssicherheit nur durch spezifische Maßnahmen möglich. Bei betrieblichen Veränderungen wie der Anschaffung neuer Maschinen müssen neue Sicherheitskonzepte erstellt und Vorkehrungen getroffen werden. Auch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfordern besondere Aufmerksamkeit im Rahmen eines Konzepts. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA), der in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden erforderlich ist, fördert die Kommunikation zwischen allen für die Arbeitssicherheit relevanten Personen, wie den Vertretern des Arbeitgebers, den Betriebsärzten und -ärztinnen, dem Betriebsrat, den Sicherheitsbeauftragten und anderen Fachleuten.
Gefährdungsbeurteilung: das Instrument der Arbeitssicherheit
Eine professionell erstellte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für zuverlässige Arbeitssicherheit. Gefahren müssen rechtzeitig erkannt und behoben werden, um zu verhindern, dass bei den Mitarbeitenden körperliche oder psychische Schäden entstehen. Dabei muss jedes noch so kleine Detail berücksichtigt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise sowie unsere Erfahrung – und lassen Sie uns eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung gemeinsam in Ihrem Unternehmen vornehmen.
Messungen am Arbeitsplatz: Arbeitsmaterialien und Anlagen
Zu einer solchen Gefährdungsbeurteilung zählen unter anderem fachgerechte Messungen. Diese geben Ihnen einen Überblick über die Belastungen an den verschiedenen Arbeitsplätzen. Um alle vorgegebenen Regelungen einzuhalten, sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Ihre Mitarbeitenden zu schützen. Selbstverständlich führen wir vom ADC Prüfungen und Messungen von Arbeitsmitteln und Anlagen mit modernster Technik durch.
Betreuung, Unterweisungen, Brandschutz und Prüfungen
Zur Arbeitssicherheit zählen neben Beratung, Gefährdungsbeurteilungen und Messungen weitere wesentliche Aufgaben. Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 beinhaltet regelmäßige Betriebsbegehungen und ASA-Sitzungen und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes bei. Einen wichtigen Beitrag leisten Unterweisungen und Schulungen, wie etwa die Ausbildung für Flurförderzeuge, durch die Beschäftigte praxisnah auf ihre Tätigkeiten vorbereitet werden.
Ebenso zentral ist der betriebliche Brandschutz mit Brandschutzbeauftragten und Brandschutzordnungen. Ergänzend sichern regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen wie Regalprüfungen nach DIN EN 15635 oder Schulungen zur Ladungssicherung nach VDI 2700 die rechtskonforme Nutzung im Betriebsalltag. All dies bietet der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz und deckt so ein vollständiges Leistungsspektrum für eine rechtssichere und nachhaltige Arbeitssicherheit ab.
Sie benötigen eine Beratung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen? Dann wenden Sie sich an unser qualifiziertes und erfahrenes Team!
Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
Möchten Sie Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter professionell sicherstellen und eine aussagekräftige Beurteilung der möglichen Gefährdungspotenziale realistisch einschätzen lassen? Dann kontaktieren Sie unser erfahrenes Team vom ADC!
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